Damit auch die kleinsten Mitglieder bei unseren Treffen mitkommen können, bezuschussen wir Euch – wenn Ihr Mitglied bei uns seid – bis zu 50% der Kosten* mit dem PKW für die Fahrt zu unseren Veranstaltungen!
Diese Förderung kannst du in Anspruch nehmen, wenn:
- Das jüngste Kind ist jünger als 7 Jahre alt (0-6 Jahre).
- UND
- Zwischen dem nächsten Bahnhof vom Wohnort und dem Veranstaltungsort muss mehr als 1 ÖPNV-Umstieg** vorhanden sein.
- ODER
- Mindestens ein Bahnhof oder Zug ist nicht barrierefrei, wenn ein Elternteil alleine mit Kind/Kinder anreist.
Nach der Fahrt stellst du uns den Antrag bis spätestens 15. Januar des Folgejahres! Die Auszahlung erfolgt immer im Frühjahr des Folgejahres. Insgesamt bekommst du maximal 50% der Fahrtkosten erstattet. Falls in einem Jahr insgesamt mehr Gelder beantragt werden, als Mittel verfügbar sind, sinkt der Zuschuss entsprechend.
Hinweis: Bei mehrtägigen Veranstaltungen gibt es manchmal eigene Gelder für die Fahrtkosten. In diesem Fall können wir dir je nach Höhe Deiner Fahrtkosten mehr als die Hälfte erstatten, als Grundlage dient hier die Regelung des Fördergeldgebers.
Direkt zum Erstattungs-Formular
*Es wird der Bundesreisekostensatz nach § 5 Abs. 1 BRKG angewendet (Stand 2023: 20 ct/km)
**hier gilt als Nachweis ein Auszug von einer ÖPNV App, wie zum Beispiel „DB Navigator“ oder „VGN Fahrplan und Tickets“
